Bielefelder Institut für frühkindliche Entwicklung, Diagnostik und Intervention e. V.

Hintergrundinformationen

Hintergrund:
In NRW ist zum 01. August 2014 das KiBiz-Änderungsgesetz in Kraft getreten, mit dem eine Neuausrichtung der Sprachförderung im Elementarbereich erfolgt.
Ab sofort soll eine verstärkt in den pädagogischen Alltag integrierte Sprachbildung und Beobachtung erfolgen – für alle Kinder und von Anfang an! Damit wird das bisherige Delfin-4-Verfahren (bestehend aus einer Sprachstandsfeststellung im Alter von vier Jahren und anschließender Sprachförderung für Kinder mit besonderem Förderbedarf) ersetzt.

Stand der Dinge:
Viele Kitas in NRW haben sich in den vergangenen Jahren intensiv mit dem Thema befasst, wie sie die sprachliche Entwicklung ihrer Kinder gut unterstützen können. Dazu haben sich bereits viele ErzieherInnen zur „Fachkraft Sprache“ weitergebildet. Außerdem haben eine Reihe von Einrichtungen Sprachförderung explizit in ihrer Konzeption verankert.

Weiterbildung:
Mit der Neuausrichtung der Sprachförderung - weg von einer „Sprachstandserfassung“ und „Förderung auffälliger Kinder in Kleingruppen“ – hin zu einer alltagsintegrierten Sprachbildung für alle, sind nun jedoch alle ErzieherInnen gefordert, ihre Kompetenzen in diesem Bereich auszubauen. Um die Weiterbildung zu vereinheitlichen, hat das Land NRW MultiplikatorInnen ausgebildet, die Weiterbildungen für Kita-Teams nach den „Grundlagen des Landes NRW“ durchführen.

Qualifizierung der MultiplikatorInnen:
Bei den MultiplikatorInnen handelt es sich um Personen, die schon seit Jahren in der Aus- und Fortbildung von ErzieherInnen arbeiten, ausdrücklich Kompetenzen im Elementarbereich und im Bereich der Sprachentwicklung und Sprachförderung aufweisen. Zudem müssen sie erfolgreich die vorgeschriebene 8-tägige Weiterbildung des Landes NRW („Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich – Grundlagen für NRW“) absolviert haben.

Fördermittel:
Das Land stellt den Kitas für die Fortbildungen Fördermittel zur Verfügung, die beantragt werden können. Die Förderrichtlinie tritt ist zum 01.08.2015 in Kraft getreten. (Informationen zu den Förderbedingungen dem Antragsverfahren finden Sie auf der Homepage www.kita.nrw.de)

 

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